Teilnehmen konnten alle Destinationen, die sich in eine der vier nachstehenden Kategorien einordnen ließen:

  • Ein Tourismusort bzw. eine Subdestination zeichnet sich durch lokale/örtliche Tourismusstrukturen aus. Die Kategorie umfasst Regionen, die mindestens das Gebiet einer Kommune und maximal die Fläche einer Gebietsgemeinschaft innerhalb eines Reisegebietes einnehmen. Zudem zählen zu dieser Kategorie Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder solche, die keinen eigenen Stadtstatus haben.
  • Eine Tourismusregion ist unterhalb der Landesebene angesiedelt und umfasst das Gebiet oder Teile des Gebiets eines Landkreises. 
  • In die Kategorie Stadt mittlerer Größe fallen Städte, in der unter 100.000 Menschen leben.
  • Als Großstadt zählen Städte ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

 

Zudem mussten alle Bewerberdestinationen:

  • von einer Tourismusorganisation geführt sein. Diese war verantwortlich für die Bewerbung und galt als Tourismusverantwortliche der Destination. 
  • über einen aussagekräftigen Tourismusmanagementplan verfügen. Hierbei waren unterschiedliche Formate möglich, so z.B. eine Tourismus- oder eine Destinationsstrategie bzw. ein Tourismusleitbild.
  • sich über einen gemeinsamen Außenauftritt wie z. B. eine Wort-Bild-Marke und mit einer zentralen Webseite vermarkten.